Eigentümerbereich

Touristenabgaben

Als Eigentümer einer Zweitwohnung, der außerhalb der Gemeinde Leytron wohnt, unterliegen Sie einer obligatorischen Kurtaxenpauschale. Für alle Eigentümer, die sich dafür entscheiden, ihr Eigentum zu vermieten, müssen Sie außerdem die Pauschale für Beherbergungssteuern berücksichtigen.
Diese beiden Steuern werden von der Gemeinde Leytron pauschal in Rechnung gestellt.

Auch Ihre Mieter sind der Kurtaxe unterworfen. Sie sind dafür verantwortlich, die Kurtaxe Ihrer Mieter zu melden.

Die Kurtaxe für Mieter beträgt CHF 3.20 pro Person und Nacht, mit einer Ermäßigung auf CHF 1.60 für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren. Kinder bis zu 5 Jahren sind von der Abgabe befreit. Sie können diese Steuer einziehen oder Ihre Mieter bitten, sie direkt bei der Touristeninformation zu entrichten.

Wenn Sie diese Verpflichtungen einhalten, tragen Sie auch zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur von Ovronnaz bei!

Informationen

Touristenabgaben

Als Eigentümer einer Zweitwohnung, der außerhalb der Gemeinde Leytron wohnt, unterliegen Sie einer obligatorischen Kurtaxenpauschale. Für alle Eigentümer, die sich dafür entscheiden, ihr Eigentum zu vermieten, müssen Sie außerdem die Pauschale für Beherbergungssteuern berücksichtigen.
Diese beiden Steuern werden von der Gemeinde Leytron pauschal in Rechnung gestellt.

Auch Ihre Mieter sind der Kurtaxe unterworfen. Sie sind dafür verantwortlich, die Kurtaxe Ihrer Mieter zu melden.

Die Kurtaxe für Mieter beträgt CHF 3.20 pro Person und Nacht, mit einer Ermäßigung auf CHF 1.60 für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren. Kinder bis zu 5 Jahren sind von der Abgabe befreit. Sie können diese Steuer einziehen oder Ihre Mieter bitten, sie direkt bei der Touristeninformation zu entrichten.

Wenn Sie diese Verpflichtungen einhalten, tragen Sie auch zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur von Ovronnaz bei!

Miete

Sie möchten Ihr Chalet oder Ihre Wohnung vermieten?
Mehrere Möglichkeiten bieten sich Ihnen an!

Das Tourismusbüro stellt Ihr Objekt auf seiner Internetseite oder in seinen allgemeinen Broschüren zu folgenden Tarifbedingungen vor:

Präsenz auf der Internetseite: CHF 200.
Präsenz in den Info-Broschüren: ANGEBOTEN.

Sie müssen uns nur das untenstehende Formular mit einem Text (auf Französisch, Deutsch und Englisch) und einigen hochauflösenden Fotografien Ihres Chalets oder Ihrer Wohnung zusenden. Diese Tarife sind für ein Jahr gültig.
Formular

Wenn ein Eigentümer sein Chalet oder seine Wohnung vermietet, ist er verpflichtet, seine Gäste über die Kurtaxe zu informieren. Der Eigentümer überweist den Betrag der eingezogenen Kurtaxe direkt an das Tourismusbüro. Die Beherbergungssteuer wird dann in Rechnung gestellt. Die Gastgeber oder Gäste haben auch die Möglichkeit, die Kurtaxe direkt zu entrichten, indem sie sich bei jedem Aufenthalt bei der Touristeninformation anmelden.

Wenn Sie das Mandat für die Vermietung lieber an Profis vergeben möchten, stehen Ihnen die Agenturen Interhome-Eurolocation oder Ça va l'chalet zur Verfügung.

Eigentümerbereich

Willkommen in Ovronnaz als Besitzer eines Chalets oder einer Wohnung in einer Zweitwohnung!

Die Association des Propriétaires Extérieurs de Résidences Secondaires d'Ovronnaz APEROvronnaz fungiert seit 2014 als Sprachrohr der Zweitwohnungsbesitzer (R2) gegenüber den Behörden und Wirtschaftsakteuren des Ferienorts. Weitere Informationen: www.aperovronnaz.ch oder kontaktieren Sie uns: info@aperovronnaz.ch

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